Leistungsbewertung im Distanzlernen
Das bereits bekannte schulische Leistungsbewertungskonzept wird mit dem Schuljahr 2020/21 durch die Bewertung des Distanzunterrichts ergänzt. Diese bezieht sich auf alle Corona-bedingten Erweiterungs- und Ausnahmefälle.
Die Bewertung basiert auf der Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung vom 03.08.2020 zur „Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/21“ und auf der Handreichung zum Distanzunterricht des QUA-LIS NRW (Qualitäts- und Unterstützungsagentur NRW).
Das Leistungskonzept zum Distanzlernen an der Realschule Heinsberg ist ausschließlich gültig im Falle einer Corona-bedingten Notwendigkeit. Diese umfasst zeitlich begrenzte Formen des Distanzlernens.
Die Leistungsüberprüfungen und –bewertungen im Distanzunterricht finden im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ ihre Berücksichtigung.
Folgende Leistungen können beurteilt werden:
Mündliche Leistungen:
- Präsentation von Arbeitsergebnissen über
- Audiofiles/Podcasts
- Erklärvideos
- Videosequenzen
- Videokonferenzen
- Referate
- Kommunikationsprüfung
- Im Rahmen von Videokonferenzen
- Telefonate
Schriftliche Leistungen:
- Projektarbeiten
- Lern- bzw. Lesetagebücher
- Portfolios
- Erstellen von digitalen Schaubildern
- Bilder
- Lernplan, Courselets
Der Grundsatz der Chancengleichheit bleibt gewahrt. Bei der Konzeption der Leistungsüberprüfungen werden die Rahmenbedingungen berücksichtigt.