UNESCO-Projektschule
REALSCHULE HEINSBERG

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

nach den Herbstferien wollen Realschule und die Jugendmusikschule Heinsberg mit einem besonderen Angebot starten: eine "Bläserklasse" wird eingerichtet. Das bedeutet, dass Ihre Kinder die Möglichkeit haben, an einer kostenlosen Orchesterprobe im Nachmittag und an einem Individualunterricht während der üblichen Unterrichtszeiten (Drehtürmodell) teilzunehmen. Damit wollen Realschule und Jugendmusikschule die Vorteile der unmittelbaren Nachbarschaft ausnutzen. Die Informationen dazu sind Ihnen/euch bereits zugegangen. Am 22.9.2021 fand dazu ein Informationsabend statt.

Unter den angegebenen Links bieten wir bereits ausgeteilte Materialien und die Anmeldeunterlagen zum download an.

Wir würden uns freuen, wenn von diesem zusätzlichen Angebot reger Gebrauch gemacht wird.

 

Informationen zur Bläserklasse

Informationen zum Drehtürmodell

Anmeldeunterlagen

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

wie bereits bekannt, wird ab dem 31.5.2021 der Präsenzunterricht in voller Klassenstärke fortgeführt. Dies hat Auswirkungen auf unsere bisherige Planung, die sich teilweise ändert. Hier die Einzelheiten:

 

Organisation des Unterrichts

 

  • Alle Kurse und Klassen werden nach geltendem Plan unterrichtet, eine Teilung der Lerngruppen erfolgt nicht mehr. Diese Regelung betrifft auch den EU-Unterricht. Der Unterricht findet in den im Plan ausgewiesenen Räumen statt.
  • Im Offenen Ganztag wird lediglich das Lernstudio angeboten. Sollten Sie Ihr Kind bereits im Offenen Ganztag angemeldet haben und von diesem Angebot Gebrauch machen wollen, melden Sie bitte den Bedarf bis Freitag 10:00 Uhr über unsere Mail – Adresse an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an.
  • Arbeitsgemeinschaften (AG’s) werden weiterhin nicht angeboten.
  • Eine Notbetreuung wird nicht eingerichtet.
  • Sportunterricht findet in der Regel im Freien statt. Nur in Ausnahmefällen wird der Unterricht in der Halle durchgeführt. Bitte geben Sie Ihren Kindern bei unsicherer Witterung für beide Sportstätten die entsprechende Kleidung mit.

 

 

Hygienische Maßnahmen

 

Die Freude über den nächsten Schritt zurück in die Normalität ist bei einigen sicher auch verbunden mit der Sorge, dass die eigene Gesundheit durch diese Entscheidung stärker gefährdet wird, zumal auch im Kollegium bei Weitem noch nicht alle geimpft sind. Ich bitte daher folgende Vorkehrungen bzgl. der Hygiene zu beachten.

 

  • Das Tragen einer FFP2 Maske wird empfohlen, da diese einen sehr hohen Schutz bietet.
  • Wichtig ist auch die Desinfektion beim Betreten des Gebäudes. Eigene Desinfektionsmittel können mitgebracht werden, die Handdesinfektion muss aber ebenfalls im Eingangsbereich erfolgen.
  • Die Klassenräume werden ausreichend belüftet. Die CO2 – Messgeräte zeigen zuverlässig an, wann diese erfolgen soll. Bitte achten Sie auf eine ausreichende Bekleidung bei Ihren Kindern.
  • Das Betreten des Gebäudes ab 7:30 Uhr ist weiterhin erlaubt.
  • Die vorgeschriebenen Testungen werden zukünftig montags und donnerstags durchgeführt.

 

Trotz der Sorge um die eigene Gesundheit gibt es auch positive Signale:

 

Nach Auskunft des Gesundheitsamtes Heinsberg ist im Kreis Heinsberg bislang kein Fall bekannt, in dem eine Querübertragung in der Schule stattgefunden hat. Alle Ansteckungen fanden im privaten Umfeld statt. Die in den Schulen getroffenen Hygienemaßnahmen wirken also. Auch in unserer Schule hat es bislang keine positive Testung gegeben. Die Inzidenzwerte sinken auch im Kreis Heinsberg weiterhin deutlich.

 

Diese Informationen lassen uns sicher alle positiv in die Zukunft blicken, für die wir uns alle wünschen, dass das „normale“ Leben möglichst bald wiederkehrt. Damit dies auch eintritt, bitte ich alle die vorgeschriebenen Maßnahmen gewissenhaft umzusetzen.

 

Vielen Dank und schön gesund bleiben!

 

Albert Zaunbrecher

(Schulleiter)

Angebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6  

Im Rahmen des Angebots im Offenen Ganztag können wir nach dem Start des Schulbetriebs eine weitere AG anbieten:  Bisher konnten die Kinder auswählen zwischen Lernstudio, Gitarre, Taekwondo, Heimat-AG, Hip Hop und Tisch-Tennis. Zusätzlich zu den bekannten Gruppen kann die AG

„Yoga für Kinder“

ausgewählt werden.  Der Unterricht wird montags von 13.30 bis 15.00 Uhr stattfinden.   Für die Kosten gilt die Regelung wie auch für die bisherige Auswahl. Der Eigenanteil beträgt monatlich 18,00 € für die Teilnahme an drei Tagen, 15,00 € für die zweitägige und 10,00 € bei eintägiger Nutzung des Angebots.  Sollte Ihr Kind bereits an einer anderen AG teilnehmen, gibt es die Möglichkeit zu „tauschen“.  Falls Ihr Kind Interesse an der Anmeldung zur Yoga-AG hat, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sekretariat auf. Dann kann besprochen werden, ob erstmalig ein Betreuungsvertrag abgeschlossen werden muss oder ob eine Änderung des bestehenden Vertrages möglich ist.

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte

am Montag, 10.05.2021, beginnt der Unterricht in den Differenzierungskursen im bekannten Kurssystem auch für die Jahrgänge 7 – 9.

Um mögliche Infektionen zu verhindern, werden in Absprache mit dem Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg folgende Vorkehrungen getroffen:

  1. Die von den Schülerinnen und Schülern benutzten Tische der zugewiesenen Räume müssen vor und nach dem Unterricht im Kursverband von der Kurslehrerin / dem Kurslehrer desinfiziert werden. Diese Flächendesinfektion darf nicht von den Schülerinnen und Schülern selbst durchgeführt werden. Desinfektionsmittel (Handdesinfektion in der Spritzflasche) und Lappen werden im jeweiligen Raum unter Verschluss (abgeschlossener Schrank, Vorbereitungsraum) aufbewahrt.
  2. Informationen zur Raumbelegung werden auf dem Vertretungsplan mitgeteilt. Die den einzelnen Kursen zugewiesenen Räume werden nicht gewechselt.
  3. Die einmal erstellte Sitzordnung muss unbedingt für alle Fächer und für alle Stunden im Kursverband eingehalten werden.

Mit der Wiederaufnahme des Differenzierungsunterrichts in Kursen haben wir den nächsten Schritt zurück in den üblichen Schulalltag gemacht. Wir freuen uns über diese Möglichkeit und hoffen, dass die nächsten Schritte bald erfolgen können!

Digitale Schule

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

nachdem wir im letzten Schuljahr lernen mussten, die mit dem Lockdown der Schule verbundenen Schwierigkeiten zu überwinden und den schulischen Alltag ganz neu zu organisieren, wollen wir im aktuellen Schuljahr mit der schon begonnenen Digitalisierung fortfahren.

Digitalisierung meint dabei nicht nur die Versorgung der Schülerinnen und Schüler während des Distanzunterrichts, sondern auch den Einsatz digitaler Endgeräte wie z.B. unserer Interaktiven Boards bzw. der Active Panels im Unterricht, die seit dem aktuellen Schuljahr nun in allen Klassen zur Verfügung stehen.

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

ich hoffe Sie und ihr konnten in den Osterferien Ruhe und Erholung finden und Kraft sowie Zuversicht für die bevorstehende Zeit gewinnen.

 

Leider kann der Unterricht am kommenden Montag nicht in der vor den Ferien durchgeführten Form des Wechselunterrichts stattfinden. Die Infektionszahlen gebieten wieder einen Rückschritt, so dass Präsenzunterricht nur für die Jahrgangsstufe 10 angeboten werden darf. Diese Regelung gilt zunächst für eine Woche und wir alle hoffen, dass der Präsenzunterricht dann wieder ausgebaut werden kann. Nachfolgend die Informationen, wie der Unterricht in der kommenden Woche organisiert wird:

 

Unterricht für die Jahrgangsstufe 10:

BETRETEN DES SCHULGEBÄUDES

Das Schulgebäude kann ab 7:30 Uhr durch den Eingang „Schulhof“ betreten werden. Alle Schülerinnen und Schüler begeben sich danach unverzüglich in die Unterrichtsräume. Beim Betreten des Gebäudes wird eine Handdesinfektion durchgeführt. Dazu stehen im Eingangsbereich mehrere Desinfektionsstationen bereit. Nachdem der Unterrichtsraum betreten wurde, wird dieser nicht mehr verlassen.

 

DURCHFÜHRUNG DES UNTERRICHTS

Der Unterricht findet wie im Stundenplan ausgewiesen statt. Lediglich die Fächer Religion/Praktische Philosophie, Sport und der Ergänzungsunterricht werden ausgesetzt. In diesen Stunden werden unter Aufsicht Aufgaben der ZP – Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch bearbeitet.

Um die vorgeschriebene Distanz zu wahren, werden Klassen/Kurse in der Regel geteilt, die Aufsicht erfolgt durch den jeweiligen Fachlehrer. Der Unterricht findet in folgenden Räumen statt:

Klassenunterricht:

Klasse

Gruppe 1

Gruppe 2

10a:

Raum 10a

Raum 10d

10b:

Raum 7a

Raum 7b

10c:

Raum 9b

Raum 9d

10d:

Raum 6a

Raum 6c

10e:

Raum 5d

Raum 5b

 

Differenzierungskurse:

Klasse

Gruppe 1

Gruppe 2

10 fs:

Raum 9e

alle SuS in Gruppe 1

10 nw1:

Raum 7d

Raum 7c

10 nw2:

Raum Bi I

Raum Bi II

10 nw3:

Chemie I

alle SuS in einer Gruppe

10 mk:

Kunst 1

Kunst 2

10 sw:

Raum 10c

Raum 10e

10 tc :

Raum TC

alle in Gruppe 1

Die bereits bekannten Gruppeneinteilungen bleiben bestehen.

 

 

KLASSEN- UND KURSARBEITEN

Im laufenden Schulhalbjahr werden nur zwei Klassenarbeiten geschrieben! Eine dieser Arbeiten ist in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch die ZP. Auf diese Arbeiten werdet ihr durch die jeweiligen Fachlehrer ausreichend vorbereitet.

Die Zeiträume entnehmt ihr bitte der nachfolgenden Auflistung, die genauen Termine teilen euch die Fachlehrer mit:

Klassenarbeit D, M, E zwischen dem 15.03. und 23.04. (gilt auch für mündliche Prüfungen im Fach Englisch)

Klassenarbeit: ZP D 19.05., ZP E 20.05. und ZP M 27.05.

 

Kursarbeit 15.03. – 19.03. oder 19.04. – 23.04.

Kursarbeit 31.05. – 09.06.

 

HYGIENEREGELN UND TESTUNGEN

Die Durchführung von Präsenzunterricht erfordert weiterhin die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz, die in den Schulen zur Umsetzung kommen.

Dazu zählen das Tragen von FFP2 oder OP -Masken sowie die Desinfektion beim Betreten des Gebäudes.

Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Corona- Selbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

 

 

Unterricht für die Jahrgangsstufen 5 - 9:

 

Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 – 9 findet der Unterricht wieder über die Plattform statt. Dabei gelten wieder folgende Regelungen:

  • Der Unterricht wird weiterhin nach Stundenplan über die Plattform erteilt.

 

Es besteht die Möglichkeit, Klassen in zwei Lerngruppen zu unterteilen, so dass die Schülerinnen statt der 67,5 Minuten 30 Minuten unterrichtet werden. Dadurch können wir eine effektivere Unterrichtsgestaltung ermöglichen und die Belastungen für unsere Schülerinnen und Schüler reduzieren. Die Kolleginnen und Kollegen werden ihre Kinder darüber informieren, wer wann am Unterricht teilnimmt. Sollte keine Information erfolgen, nehmen alle am Unterricht teil.

  • Für die Durchführung des Onlineunterrichts wurde eine Netiquette beschlossen. Danach gelten folgende Vereinbarungen:

- Urheberrecht: Bild- und Tonaufnahmen sind verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit Konsequenzen  gerechnet werden.

 

- bitte Ruhe: das Mikrofon wird nur bei eigenem Wortbeitrag eingeschaltet.

 

- Die eigene Kamera wird eingeschaltet.

  • Sollten Schülerinnen und Schüler aus Krankheitsgründen nicht am Distanzunterricht teilnehmen können, erfolgt die Krankmeldung am ersten Krankheitstag über das Sekretariat.

  • Der Vertretungsplan wird auch weiterhin über unsere App veröffentlicht.

  • Die Teilnahme am Distanzunterricht ist Pflicht.

  • Klassenarbeiten werden bis zum 16.4.2021 nicht geschrieben. 

  • Sportunterricht wird erteilt.

  • Die AG-Angebote fallen aus.

  • Materialien und persönliche Gegenstände können nach Terminvereinbarung mit dem Klassenlehrer in der Klasse abgeholt werden.

 

Sobald wir weitere Informationen erhalten, informieren wir Sie und euch umgehend.

 

Wir alle hätten uns sicherlich einen anderen Start gewünscht. Die Vernunft gebietet es aber, vorsichtig und umsichtig zu handeln. Trotzdem bin ich optimistisch, dass wir uns schon sehr bald wiedersehen.

 

Bis dahin wünsche ich Ihnen und euch beste Gesundheit!

Albert Zaunbrecher 

Schulleiter

Schulweg

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

heute wende ich mich mit einer Bitte an Sie, die die Sicherheit auf dem Schulweg insbesondere im Bereich der Zufahrt am Hallenbad verbessern soll. Durch das morgendliche Bringen der Schülerinnen und Schüler entstehen dort immer wieder unübersichtliche und gefährliche Situationen – so auch zu Beginn der Woche. Daher bitte ich Sie als Eltern sehr, den Schotterplatz neben der Schule zu nutzen, um Ihre Kinder an der Schule zu entlassen. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Albert Zaunbrecher

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

wie sicher schon alle aus der Presse erfahren haben, startet in der nächsten Woche der Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler. In der nachfolgenden FAQ-Liste werden die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Wie wird der stattfindende Klassenunterricht organisiert? 

  • Unterricht findet nach Plan mit jeweils halben Klassen statt, das Unterrichten über die Plattform entfällt.
  • Der Unterricht wird als Wechselunterricht organisiert d.h., am Montag, Mittwoch und Freitag kommt die erste Hälfte der Klasse, am Dienstag und Donnerstag die zweite Hälfte der Klasse. In der darauffolgenden Woche wird getauscht. Die Einteilung der Gruppen bleibt so, wie das bereits vor den Ferien organisiert wurde. Am Montag (19.4.2021), Mittwoch (21.4.2021) und Freitag (23.4.2021) erscheint Gruppe 1 in der Schule, am Dienstag (20.4.2021) und Donnerstag (22.4.2021) erscheint Gruppe 2. In der folgenden Woche wird dann gewechselt.
  • An den unterrichtsfreien Tagen erhalten die Schülerinnen und Schüler Aufgaben/Materialien, die über die Plattform oder im Unterricht verteilt werden.
  • Religion/PP findet im Klassenverband mit lehrplanunabhängigen Themen statt.
  • Sportunterricht findet bevorzugt draußen statt. In der Halle müssen ebenfalls Masken getragen werden, bei körperlich anstrengenden Übungen kann die Maske abgenommen werden.

 

Wo findet der Unterricht statt? 

  • Der Unterricht findet grundsätzlich in den Klassenräumen statt, die Jahrgangsstufe 10 wird auch weiterhin in zwei Gruppen parallel unterrichtet.
  • Folgende Unterrichtsangebote finden im jeweiligen Fachraum statt: Informatik (Informatikraum 2 und Keller), Physik.
  • Der Unterricht für die Jahrgangsstufe 10 findet in folgenden Räumen statt:

3 Klassen 10 auf dem 10er – Flur, 1 Klasse 10 im MZR 5/6, 1 Klasse 10 im SW-Raum und im Zeichensaal, FS im Raum 10a, NW1 im Raum 10b und 10d, 10SW im Raum 10c und 10e, 10mk im Zeichensaal und Kunstraum, 10nw3 im Chemieraum 1, 10NW2 in Bio1 und Bio2, 10tc im Technikraum.

 

Wie wird der Wahlpflichtunterricht organisiert? 

  • Kurse werden nicht zusammengesetzt, sondern die SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER werden vom Kurslehrer mit Aufgaben versorgt, eine Lehrperson führt jeweils Aufsicht. D.h. auch dieser Unterricht findet im Klassenverband statt!

 

Welche Unterrichtsangebote fallen aus? 

  • Da eine Durchmischung der Gruppen vermieden werden soll, fallen folgende Unterrichtsangebote aus: Ergänzungsunterrichts Jahrgang 9, LRS, Lernstudio, alle AG´s, alle Angebote im „Offenen Ganztag“

 

Wo und wann werden Klassenarbeiten geschrieben? 

  • Klassenarbeiten in den Jahrgangsstufen 5 -9 werden so organisiert, dass jeweils nur eine halbe Klassengruppe eine Klassenarbeit schreibt. In jedem Fall wird vor den anstehenden Klassenarbeiten Präsenzunterricht stattfinden. Die Termine der Klassenarbeiten werden den Schülerinnen und Schülern durch die jeweiligen Fachlehrer bekanntgegeben.
     

Wie wird der Zugang ins Gebäude und die Pause organisiert? 

  • Der Zutritt ins Gebäude ist ab 7.30 Uhr nur über den Schulhof möglich (Handdesinfektion s.u.). Das Verlassen des Gebäudes findet nicht mehr gestaffelt statt, sondern alle verlassen gleichzeitig das Gebäude am Unterrichtsende um 13:00 Uhr.
  • Die Pause findet zur gewohnten Zeit auf dem Schulhof statt. In der ersten Pausenhälfte haben die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, einen Imbiss einzunehmen. Das Tragen der MNB ist auch hier Pflicht!

Findet auch weiterhin eine Notbetreuung statt? 

  • Ja, die Notbetreuung muss weiterhin angeboten werden. Jedoch beschränkt sie sich auf die Jahrgangsstufen 5 und 6 auf Antrag der Eltern. Bitte nutzen Sie die bekannten Anmeldeformulare.

Welche hygienischen Maßnahmen sind wichtig?

  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2 oder OP-Maske) tragen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Unterricht sowie nach den Testungen!
  • Beim Betreten des Gebäudes findet eine Handdesinfektion an den bereitgestellten Stationen bzw. im Klassenraum statt.
  • Um die ausreichende Belüftung der Klassenräume zu gewährleisten, hat die Stadt Heinsberg der Schule CO2-Messgeräte für jeden Klassenraum zur Verfügung gestellt, die bereits montiert wurden. Diese zeigen an, wann eine Belüftung des Raums notwendig ist. Das regelmäßige Lüften der Räume wird dazu führen, dass die Raumtemperatur nicht in den gewohnten Bereichen liegen wird. Daher sollte auf  passende Bekleidung geachtet werden.
  • Die zweimal wöchentlich in der Schule durchgeführten Selbsttest für Schülerinnen und Schüler und Kolleginnen und Kollegen sind nun verpflichtend. Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Corona- Selbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Auch ein Recht auf Distanzunterricht besteht in diesen Fällen nicht.
  • Bei relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Eltern, unter Umständen nach Rücksprache mit dem Arzt (eventuell Attest), über die Teilnahme am Präsenzunterricht. Auch wenn die Schülerin /der Schüler nicht zur Schule kommen kann, ist sie / er verpflichtet, daran mitzuarbeiten, das Bildungsziel zu erreichen. Während des Distanzunterrichts nehmen die Schülerinnen und Schüler an den üblichen Klassenarbeiten, Tests und mdl. Prüfungen im Präsenzunterricht teil, um eine Leistungsbewertung vornehmen zu können.
  • Sollte die Schülerin / der Schüler COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns) aufweisen, darf sie / er nicht zur Schule. Bitte informieren Sie die Schule. Treten diese Symptome im Verlauf des Schulalltags auf, muss das Kind nach Rücksprache mit den Eltern unmittelbar und unverzüglich nach Hause geschickt bzw. abgeholt werden. Die Schulleitung informiert das Gesundheitsamt. Falls weitere Symptome auftreten, muss der Arzt / die Ärztin aufgesucht werden. Das Kind darf die Schule erst dann wieder besuchen, wenn es 48 Stunden symptomfrei ist. Sollte es sich bei der Symptomatik um eine bekannte allergische Reaktion handeln, kann dies vom Arzt bestätigt werden.

Umfangreiche Informationen des Gesundheitsamtes zum Schulbesuchfindet Sie unter folgendem Link:

 

Informationen des Gesundheitsamtes

 


Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Freude darüber wieder Präsenzunterricht anbieten zu dürfen, ist bei uns und ich denke auch bei den Schülerinnen und Schüler sehr groß. Drücken wir uns die Daumen, dass dieses Angebot möglichst lange erhalten evtl. sogar noch ausgedehnt werden kann.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen und euch gerne zur Verfügung.

 

Liebe Grüße und schön gesund bleiben!

 

Albert Zaunbrecher

Schulleiter

UNESCO mit Eltern

Sehr geehrte Eltern,

Ihre Kinder besuchen die Städtische Realschule Heinsberg und damit eine UNESCO-Projektschule. 

 

  1. Was bedeutet das für die Schülerinnen und Schüler?
  2. Was leisten UNESCO-Projektschulen?
  3. Wie kann ich die Arbeit unterstützen?
  4. Wie kann ich mich engagieren?

Sehr geehrte Eltern!

Um zu verhindern, dass sich nach Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes in Schulen unbemerkt Infektionsketten ausbreiten, plant der Kreis Heinsberg bis zu den Osterferien in allen Grund- und Förderschulen sowie den Abschlussklassen, ein einheitliches Screening–Verfahren (Selbsttest auf SARS-CoC-2) zu anzuwenden.

Die Teilnahme an den regelmäßigen Testungen ist verpflichtend.

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Geplant ist folgendes Vorgehen:

2x pro Woche sollen sich alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehr- und Betreuungskräfte in der Schule mit einem Antigen-Selbsttest für Laien testen.

Die Testmaterialien werden vom Land allen Einrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die Tests werden an die Schüler ausgeteilt und am Platz durchgeführt.

Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis muss die/der betroffene Schülerin/Schüler abgeholt werden und sich zunächst in Quarantäne begeben. Die Schule informiert das Gesundheitsamt, welches noch am gleichen Tag Kontakt mit der Familie aufnimmt. Die positiv getestete Person und deren Haushaltsangehörige werden vom Gesundheitsamt zum PCR-Test im Testzentrum angemeldet. (Über den Ablauf des weiteren Verfahrens werden Sie ggf. vom Gesundheitsamt informiert.)

Bei einigen Test-Kits kann es dazu kommen, dass die enthaltenen Farbpigmente so ungünstig verlaufen, dass der zweite Kontrollstrich  leicht durchschimmert. In diesen Fällen haben wir mit der zuständigen Ärztin des Gesundheitsamtes folgende Vorgehensweise abgesprochen: SuS, deren Kits dieses Bild zeigen, werden von den jeweiligen Lehrerinnen und Lehrern zu einem weiteren Test geschickt, der ebenfalls in der Schule unter Aufsicht durchgeführt wird. Nur wenn dieser Test negativ ist, können die SuS wieder in die Klasse zurückkehren. 

 

Mitschüler/innen und Lehr-/Betreuungskräfte, die an den regelmäßigen Testungen teilnehmen, müssen als Kontaktpersonen nicht in Quarantäne, wenn in der Schule die vom Gesundheitsamt empfohlenen Hygieneregeln eingehalten werden, d.h. durchgängig ein Mund-Nasen-Schutz getragen wird.

Bereits vor den Osterferien haben wir gute Erfahrung bei der Durchführung der Test sammeln können, die in jeder Jahrgangsstufe völlig problemlos durchgeführt werden konnten. Wir hoffen, dass mit Hilfe der Tests ein stabiler und halbwegs normaler Schulalltag aufrecht erhalten werden kann. Das geplante Testkonzept ist ein möglicher Weg dahin.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Albert Zaunbrecher

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

am 22.5.2021 wurde die geltende Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO SI) aktualisiert, die besonderen Umstände in diesem Jahr fanden Berücksichtigung.

Nachfolgend die wichtigsten Änderungen:

 

Erprobungsstufe:

Wechsel der Schulform: 6 Wochen vor dem Zeugnistermin entscheidet die Versetzungskonferenz üblicherweise über einen Wechsel der Schulform (Hauptschule, Gymnasium), wenn Schülerinnen und Schüler dadurch besser gefördert werden können. In diesem Jahr ist diese Mitteilung lediglich eine Empfehlung. Über einen Wechsel der Schulform entscheiden die Eltern.

Nicht versetzte Schülerinnen und Schüler wiederholen die Klasse 6. Die Höchstverweildauer wird in diesem Schuljahr um ein Jahr auf vier Jahre erhöht.

 

Wiederholung, Rücktritt und Verlängerung der Höchstverweildauer

Eltern haben die Möglichkeit eine freiwillige Wiederholung für die Jahrgänge 5- 10  zu beantragen. Im Unterschied zu sonstigen Jahren wird das Wiederholungsjahr nicht auf die Höchstverweildauer angerechnet. Um für Ihr Kind besser planen zu können, bitten wir Sie, uns den Wunsch nach freiwilliger Wiederholung bis zum 6.7.2021 mitzuteilen.

Muss eine Schülerin oder ein Schüler das Schuljahr wegen der Nichterreichung des Klassenziels wiederholen, kann die Versetzungskonferenz entscheiden, dass das Wiederholungsjahr nicht auf die Höchstverweildauer angerechnet wird. Ausschlaggebend sind hier besondere Umstände, die im Einzelfall geprüft werden.

 

Nachprüfung und Verbesserungsprüfung

Im Unterschied zu den sonstigen Jahren ist bei mangelhaften Leistungen eine Zulassung zur Nachprüfung auch dann möglich, wenn die Verbesserung um eine Notenstufe in mehr als einem Fach erforderlich ist. Es finden dann mehrere Prüfungen statt. Eine Nachprüfung ist trotz der ZP auch in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch in der Klasse 10 möglich.

Die Nachprüfungen finden ab dem 12.8.2021 statt! Dieser Termin ist in der letzten vollen Ferienwoche!

Berücksichtigung von Minderleistungen

Da in diesem Schuljahr kein „Blauer Brief“ verschickt wurde, werden Minderleistungen (5 oder 6), die von der Note im Halbjahreszeugnis abweichen, in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt werden.  Alle weiteren nicht gemahnten Minderleistungen werden berücksichtigt.

Ist mit der Versetzung der Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung verbunden, werden bei der Entscheidung über die Versetzung und die Vergabe des Abschlusses oder der Berechtigung alle Minderleistungen berücksichtigt. Dies gilt für die Jahrgänge 9 und 10!

 

Unter folgendem Link finden Sie die in der APO SI geänderten Paragraphen im Wortlaut:

 

APO SI

 

 

 

 

 

 

Umfrageergebnisse

 

In den letzten Jahren wurden an der Realschule zwei Zeitmodelle als Alternative zum klassischen 45-Minuten - Modell ausprobiert.

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52525 Heinsberg


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